Midijob
Was ist ein Midijob?
Im Unterschied zum Minijob unterliegt der Midijob der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer.
Mit der Einführung des Übergangsbereichs im Juli 2019, der die vorherige Gleitzone ablöste, profitieren Midijobber von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen bis zu einem Einkommen von 2000,00 Euro.
Ist ein Midijob steuerpflichtig?
Steuerlich gesehen kann ein Midijob je nach Lohnsteuerklasse steuerfrei sein oder Steuern erfordern.
Während in den Lohnsteuerklassen I bis IV in der Regel keine Lohnsteuer anfällt, müssen in den Klassen V und VI Steuern gezahlt werden.
Sozialversicherung
Diese Beiträge hängen vom Einkommen ab und gestalten den Übergang von einem Minijob zu einem Midijob attraktiv, da sie vollständigen Versicherungsschutz in Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bieten. Seit Juli 2019 berechnen sich die Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, was Midijobbern vollständige Rentenleistungen sichert.
Wie viele Stunden darf man im Midijob arbeiten?
Grundsätzlich gilt die entsprechende Regelung aus dem Arbeitszeitgesetz.
Das heißt, dass eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Nur in Ausnahmefällen darf die Arbeitszeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
Zieht man zusätzlich den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro (seit Januar 2024) und den Übergangsbereich in Betracht, ergibt sich eine maximale Stundenzahl für Midijobber von 161,16 Stunden im Monat bzw. 37,05 Stunden pro Woche (bei einem Wochenfaktor von 4,35).
Bei einer monatlichen Arbeitszeit von mehr als 161,16 Stunden ergibt sich ein Brutto-Entgelt, welches den gesetzlichen Rahmen des Übergangsbereiches von 2.000,00 Euro überschreitet, wechselt der Arbeitnehmer in den regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbereich.
Urlaubsanspruch für Midijobber
Midijobber haben wie alle anderen Beschäftigten einen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Der gesetzliche Mindestanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und beträgt bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Urlaubstage und bei 4 wöchentlichen Arbeitstagen bei 16 Tagen Urlaubsanspruch.
Abweichungen davon sind im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag möglich, sofern sie den gesetzlichen Mindestanspruch nicht unterschreiten.
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Midijob: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Reduzierte Sozialabgaben: Midijobber zahlen geringere Beiträge zur Sozialversicherung, während sie trotzdem vollen Schutz in Bereichen wie Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung genießen
- Vollständiger Rentenanspruch: Trotz reduzierter Beiträge erwerben Midijobber volle Rentenansprüche, einschließlich der Erwerbsminderungsrente
- Steuerliche Vorteile: In vielen Fällen bleibt ein Midijob steuerfrei, insbesondere für Arbeitnehmer in den Steuerklassen I bis IV
- Kombination mit Minijob möglich: Midijobber können zusätzlich einen Minijob ausüben, wodurch sie das Einkommen ohne zusätzliche Sozialabgaben weiter steigern können
- Absicherung bei Arbeitslosigkeit: Midijobber haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens 12 Monate im Midijob gearbeitet haben
Vorteile für Arbeitgeber:
- Geringere Lohnnebenkosten: Arbeitgeber zahlen für Midijobber reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, was die Lohnkosten senkt
- Flexibilität: Durch die größere Spanne des Übergangsbereichs können Arbeitgeber flexibler planen und gleichzeitig Arbeitnehmer stärker einbinden
Ab 2024 gibt es einige Änderungen für Midijobs:
- Verdienstgrenze: Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Verdienstgrenze für Midijobs weiterhin zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Damit können Arbeitnehmer in diesem Bereich von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, während sie vollen Versicherungsschutz erhalten
- Mindestlohnanpassung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Dies wirkt sich direkt auf die Midijobs aus, da die Berechnung der maximalen Arbeitsstunden in Verbindung mit dem Bruttogehalt steht
- Übergangsregelungen entfallen: Die Übergangsregelungen für Midijobber, die vor der Anpassung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro galten, entfallen zum 31. Dezember 2023. Ab 2024 gelten dann ausschließlich die neuen Verdienstgrenzen
Diese Änderungen sollen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen entlasten und gleichzeitig eine stärkere Integration in das Sozialversicherungssystem ermöglichen.
Für weitere Details über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten von Midijobs bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umfassende Informationen.